Durchführung einer Veranstaltung - Planungshilfe

DURCHFÜHRUNG EINER VERANSTALTUNG

1. Planung

Der Pfarrgemeinderat legt jeweils für den Zeitraum eines Jahres das Bildungsprogramm fest, das örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen entspricht. Dabei ist zu beachten:

  • Diözesane Bildungsschwerpunkte und Anregungen berücksichtigen.
  • Hilfestellung der KEB Neustadt-Weiden in Anspruch nehmen
  • Termine von Bildungsveranstaltungen möglichst mit anderen Veranstaltungen koordinieren

 

2. Vorbereitung

  • Festlegung der Termine
  • Referenten auswählen und Kontakt aufnehmen
  • Veranstaltungsform absprechen: Einzelabend, Seminar …
  • Raumfrage klären
  • Finanzen sichern
  • Veranstaltung rechtzeitig an die KEB Neustadt-Weiden melden, auch wenn  kein Zuschussantrag gestellt wird.

 

3. Werbung

  • Presseankündigung
  • Plakate vorbereiten und zwei Wochen vor der Veranstaltung aushängen
  • Hinweis im Pfarrbrief und anderen Mitteilungsblättern
  • Persönliche Einladungen u. Vermeldung im Gottesdienst

 

4. Durchführung

  • Nochmalige Kontaktaufnahme mit den Referenten
  • Raum vorbereiten (Heizung, Sitzordnung)
  • Bei geplantem Medieneinsatz den Stromanschluss klären
  • Für geeignete Atmosphäre sorgen
  • Teilnehmergebühr kassieren u. Teilnehmerzahl erfassen
  • Begrüßung der Teilnehmer und des Referenten
  • Einführung
  • in der Diskussion evtl. die Gesprächsleitung übernehmen
  • Schlusswort und Verabschiedung des Referenten und der Teilnehmer
  • Bankverbindung, Kontonummer und Fahrtkilometer des Referenten erfragen.

 

5. Nachbereitung

Die Abrechnung der Veranstaltung muss über die zuständige KEB Neustadt-Weidenerfolgen.

  • Entsprechenden Angaben in Abrechnungsbogen für die KEB Neustadt-Weideneintragen u. rechtzeitig weiterleiten.
  • Wenn möglich, einen kurzen Bericht an die Presse geben, in dem auch die KEB Neustadt-Weiden als Träger der Veranstaltung erwähnt wird.
  • Gegebenenfalls Werbematerial und Pressebericht zur Information an die KEB Neustadt-Weiden senden.

Die Veranstaltung sollte im Pfarrgemeinderat oder im Sachausschuss Erwachsenenbildung ausgewertet und in die weitere Arbeit einbezogen werden.

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