Was ist Erwachsenenbildung ?

Eine Ihrer zentralen Aufgaben als KEB-Beauftragte/r oder Bildungsverantwortliche/r ist es, 

  • Bildungsveranstaltungen Ihrer regionalen KEB zu melden
  • dort nachher zur Abrechnung einzureichen oder zumindest für die Statistik zu melden

Grundlage ist dabei das “Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern” (kurz: BayEbFöG) das seit 1.1.2019 in seiner neuen Fassung gültig ist. Diesem Gesetz sind alle Träger der Erwachsenenbildung, sei es Volkshochschule oder KEB gleichermaßen unterworfen. Es regelt zusammen mit der neuen Verwaltungsvorschrift (vom 22.11.2021), welche Veranstaltungen von den regionalen KEBs finanziell gefördert werden dürfen und somit für die Statistik berücksichtigungsfähig sind und welche nicht.

Als Erwachsenenbildung gelten
alle offenen BILDUNGsveranstaltungen für ERWACHSENE

Offenheit  = für jeden/jede zugänglich (d.h. nicht nur für Mitglieder) deshalb: öffentliche Ankündigung

Bildung = pädagogische Leistung in Form von Information, Diskussion, Anleitung, Hinführung, Impulsen etc.

Erwachsene = alle Personen, die das 15.Lebensjahr vollendet haben   

Bildungsveranstaltungen sind beispielsweise

Vorträge

Bastel-und Kreativkurse

die keine Hobbypflege sind
die der Einführung in die Thematik und dem Erlernen von Grundfertigkeiten dienen

Bildpräsentationen und Filmvorführungen

mit Einführung und Nachgespräch

 

 

Kochkurse

die nicht der Hobbypflege dienen

die mithilfe einer Referentin/eines Referentin dem Erlernen von Zubereitungsmöglichkeiten dienen

Fahrten mit Führungen

Kirchenführungen

Durchführung durch eine geeignete Lehrkraft (Führerin/Führer), die nachweisbar spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten hat, die zur Durchführung von Kirchenführungen als Erwachsenenbildungsveranstaltungen besonders qualifizieren

mindestens 30 Minuten Dauer

Bibel- und Pilgerwanderungen

mit einer qualifizierten Leitung

Glaubensseminare

nicht jedoch Einkehrtage, die allein der religiösen Erbauung dienen

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